Teleskopstapler starr, mit Rotor und mit Bühne
Teleskopstapler spielen heute eine große Rolle auf Baustellen oder Industrieanlagen und auch in der Landwirtschaft sind sie zahlreich vertreten. Da Teleskopstapler eine Schnellwechsel – Trägeraufnahme haben, gibt es eine hohe Anzahl von Möglichkeiten für den Einsatz von Anbaugeräten und damit für viele verschiedene auch ganz spezielle Einsatzmöglichkeiten.
Auch gibt es den Telekopstapler nicht nur in einer starren Version sondern auch drehbar (Rotor) und somit ein Multigerät für viele Verhältnisse und Situationen. Um das Fahren und Bedienen einer solchen Maschine verantwortungsbewusst zu tätigen, ist es von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben einen Befähigungsnachweis nach DGUV 308 – 009 zu erlangen. Dabei wird der Umgang in der Theorie und in der Praxis geschult.
Seit Ende April 2016 gilt das Qualifizierungsgrundgesetz 308 – 009 und ist nach der jetzt nun ablaufenden Einführungszeit von 2 Jahren bindend. Es handelt sich um den sogenannten Führerschein für Teleskopstapler. Die Gültigkeit der Bedienerberechtigung ist zeitlich nicht begrenzt. Eine jährliche fachspezifische Unterweisung ist jedoch unbedingt zu empfehlen.
Voraussetzung für das Bedienen von Teleskopstaplern:
- Mindestalter 18 Jahre
- Körperliche und geistige Eignung nach G 25
- Ausbildungsvoraussetzung, Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308 – 001
Die Schulung umfasst folgende Inhalte und Stufen:
Stufe 1: Starre Teleskopen gemäß DGUV Grundsatz 308 – 009
- Theoretischer und praktischer Umgang mit Teleskopstaplern
- Aufbau und Funktion
- Fahrphysik und Sicherheitübungen
- Umgang mit Lasten
- Komplexe Einsätze erörtern
Die Schulungsdauer beträgt ca. 1 – 2 Tage. Die Schulung umfasst den theoretischen und praktischen Umgang mit starren Teleskopstaplern. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer die Fahrerlaubnis zum Führen von Telekopladern (starr).
Die Kursgebühr beträgt 290,00 Euro zzgl. Mwst
Stufe 2a: Drehbare Teleskopen (Rotor)
- erfolgreiche Teilnahme an Stufe 1
- theoretischer und praktischer Umgang mit drehbaren Oberwagen
Die Schulungsdauer beträgt ca. 1 Tag. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer die Zertifizierung der Stufe 2a drehbar.
Die Kursgebühr beträgt 185,00 Euro zzgl. Mwst.
Stufe 2b: Bühnen
- erfolgreiche Teilnahme Stufe 1 und 2a
- Zusatzqualifizierung für den Einsatz mit Arbeitsbühnen
Die Schulungsdauer beträgt ca. 1 Tag. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer die Zertifizierung der Stufe 2b.
Die Kursgebühr beträgt 185,00 Euro zzgl. Mwst.
Mindestteilnehmerzahl 5 Personen oder auf Anfrage.
Auffrischungskurs Teleskopen
Bediener für Teleskopstapler sollten einmal jährlich an einem Auffrischungskurs teilnehmen. Die Schulungsdauer beträgt ca. 3 – 4 Stunden
Kursgebühr auf Anfrage